Bahnordnung

Allgemeines

Der Förderverein Radrennbahn Merseburg e.V. ermöglicht es eigenen Mitgliedern, Radsportlern anderer Vereine sowie nicht in einem Verein organisierten Radsportlern, die Radrennbahn zu bestimmten Zeiten zum offenen Training zu nutzen. Während dieser Zeiten ist eine Aufsichtsperson anwesend. Alle sollen effektiv, sicher und mit Freude trainieren können. Zum Schutz der Fahrer und der Radsportanlagen befolgen die Radsportler die Anweisungen der Aufsichtsperson und diese Bahnordnung. Diese Bahnordnung regelt den Betrieb und die Benutzung der Bahn.

Aufsichtsperson

Die Aufsichtsperson prüft vor Trainingsbeginn die sichere Befahrbarkeit der Bahn. Die Aufsichtsperson ist für die Einhaltung der Bahnordnung verantwortlich. Zum Schutz der Fahrer und der Radsportanlage befolgen die Radsportler die Anweisungen der Aufsichtsperson und diese Bahnordnung. Das Nichtbefolgen zieht Sanktionen nach sich. Die Aufsichtsperson kann den Radsportler vom Fahrbetrieb ausschließen. Alleine darf nicht trainiert werden, es muss mindestens eine weitere Person anwesend sein, damit in Notfällen Hilfe geleistet werden kann.

Regeln auf der Bahn

  • Jeder Fahrer hat sich vor Fahrbeginn in der Anmeldeliste einzutragen. Mit der Unterschrift auf der Anmeldeliste erkennt der Fahrer diese Bahnordnung an.
  • Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme haben oberste Priorität. Die Gefährdung und Behinderung anderer Benutzer der Bahn ist unbedingt zu vermeiden.
  • Es besteht Helmpflicht. Die Fahrräder müssen sich in einem sicheren Zustand befinden. Die Bahnaufsicht hat das Recht, den sicheren Zustand der Fahrräder zu prüfen.
  • Das Betreten und Verlassen der Bahn hat ausschließlich über den offiziellen Zugang zu erfolgen. Abkürzungen über die Bande sind strikt untersagt.
  • Die Bahn ist nur entgegengesetzt dem Uhrzeigersinn zu befahren. Beim Fahren ist eine gerade Fahrlinie einzuhalten. Überholt wird nur rechts, dabei ist auf die nachfolgenden Fahrer zu achten.
  • Das Anhalten auf der Bahn ist untersagt, das betrifft auch den blauen Streifen (Côte d’Azur) am unteren Rand der Bahn und die Bande am oberen Rand der Bahn.
  • Die untere Fahrfläche (bis zur blauen Linie) ist für die schnell fahrenden Fahrer freizuhalten.
  • Der laufende Fahrbetrieb hat unbedingten Vorrang. Fahrer, die auf die Bahn treten oder diese verlassen wollen, haben auf die sich im Trainingsbetrieb befindlichen Fahrer zu achten.
  • Die Radrennbahn darf mit Rennrädern, Bahnrädern oder Straßenrädern befahren werden. Die Benutzung von E-Bikes, MTB, Fitness-Bikes oder sonstige Räder auf der Radrennbahn sind nur an explizit dafür freigegebenen Tagen bzw. Terminen erlaubt (z. Bsp. Fahrsicherheitstraining).
  • Es dürfen keinerlei Gegenstände (z. Bsp. Getränkeflaschen) auf dem Rand der Bahn (Balustrade) abgestellt werden.
  • Jegliche Verunreinigung der Bahn ist zum Schutz der Fahrer zu unterlassen.

Selfies, Filmaufnahmen beim Bahnfahren

Es ist aus Sicherheitsgründen verboten während der Fahrt auf der Bahn mit dem Handy Fotos oder Filmaufnahmen zu machen.

Stürze und Beschädigungen

Stürze kommen im Sport vor. Im Falle eines Sturzes ist dies umgehend der Bahnaufsicht zu melden. Beschädigungen der Bahn und Missstände sind der Aufsichtsperson ebenfalls mitzuteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann.

Datenschutz, Fotos, Filme etc.

Der FV Radrennbahn Merseburg e.V. behält sich vor, die in den Teilnehmerlisten eingetragenen Daten zu speichern. Außerdem erlaubt der Teilnehmer, dass ggfls. entstandenes Bild- und Videomaterial unentgeltlich genutzt und veröffentlicht werden darf.

Haftungsausschluss

Die Nutzung der Radrennbahn und der Radsportanlagen erfolgt in jeder Hinsicht auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Ansprüche gegenüber dem Förderverein Radrennbahn Merseburg e.V., dem Landesverband Radsport Sachsen-Anhalt e.V., der Stadt Merseburg oder der Bahnaufsicht wegen technischer Mängel an der Bahn, mangelnder Aufsicht, schuldhaftem Verhalten anderer Bahnbenutzer oder sonstigen Gründen sind ausgeschlossen.

Fügt ein Teilnehmer selbst einem Dritten einen Schaden zu – sei es ein Sachschaden oder Personenschaden – so erklärt er, dafür die Verantwortung zu übernehmen und den FV Radrennbahn Merseburg e.V., den Landesverband Radsport Sachsen-Anhalt e.V. sowie die Stadt Merseburg schad- und klaglos zu halten.

Alle Teilnehmer des Bahntrainings müssen sich in die ausliegende Teilnehmerliste vollständig eintragen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Verhaltensregeln einzuhalten und erklärt, den Sicherheitscheck seiner gesamten Ausrüstung durchgeführt zu haben und alle Voraussetzungen für ein sicheres Training zu erfüllen. Mit ihrer Unterschrift erkennen die Nutzer den Haftungsausschluss an.

Förderverein Radrennbahn Merseburg e.V.
Der Vorstand

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